hochzeit365.ch - Wer hilft bei Schwierigkeiten in der Ehe?

Wer hilft bei Schwierigkeiten in der Ehe?

Die Ehe- und Familienberatungsstellen

Bei Schwierigkeiten in der Ehe können Sie sich einzeln oder gemeinsam an eine Ehe- oder Familienberatungsstelle wenden. Diese versucht Ihnen nicht nur bei Beziehungskonflikten zu helfen, sondern berät Sie auch Erziehungsproblemen und Budgetfragen. Welche Stelle Ihnen weiterhilft, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Kantonsverwaltung.

Das Eheschutzgericht

Findet sich bei Eheproblem keine Lösung - zum Beispiel, weil Sie sich in einer wichtigen Familiengelegenheit uneinig sind oder weil Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau den Pflichten nicht nachkommt -, können Sie sich einzeln oder gemeinsam an das Eheschutzgericht wenden. Welches das zuständige Gericht ist, erfahren Sie bei Ihrer Kantonsverwaltung.
 
Das Eheschutzgericht wird vorerst versuchen zu vermitteln und zu versöhnen. Gegebenenfalls erinnert es an vernachlässigte Pflichten. Nützt das nichts, so ordnet es auf Begehren die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen an. Es kann namentlich:
 
  • den Geldbetrag bestimmen, der für den Unterhalt der Familie nötig ist, und gegebenenfalls auch einen Betrag festlegen, der derjenigen Person zukommt, die die Haus- und Erziehungsarbeit leistet - diese Beträge können für die Zukunft sowie für das Jahr vor Einreichung des Begehrens gefordert werden,
  • verfügen, dass derjenigen Person, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, der Unterhaltsbeitrag für die Familie direkt vom Lohn abgezogen und der Ehefrau bzw dem Ehemann überwiesen wird,
  • die Eheleute auffordern, sich gegenseitig Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse zu geben. Wenn nötig, kann das Gericht zu diesem Zweck Auskünfte bei Banken einholen,
  • derjenigen Person, die das Familienvermögen vergeudet, verbieten, ohne die Zustimmung der Ehefrau bzw. des Ehemannes über bestimmte Teile ihres eigenen Vermögens zu verfügen,
  • die Gütertrennung anordnen, etwa wenn eine der beiden Personen ihr Vermögen verschleudert.
Heinz hat einen verschwenderischen Charakter. Er macht regelmässig grosszügige und teure Geschenke an Familienangehörige und Freunde. Neulich hat er ein teures Auto gekauft, obwohl seine Einkünfte gerade reichen, um die Bedürfnisse der Familie zu decken. Seine Ehefrau Franziska ist zunehmend besorgt und wendet sich an das Eheschutzgericht. Dieses berechnet den für den Unterhalt der Familie notwendigen Geldbetrag und weist den Arbeitgeber von Heinz an, diesen betrag vom Monatslohn abzu-ziehen und direkt an Franziska zu überweissen.
 
Sind die Schwierigkeiten in der Ehe so gross, dass Sie durch das Zusammenleben in Ihrer Gesundheit oder Ihrer wirtschaftlichen Sicherheit bedroht sind, so haben Sie das Recht, auch gegen den Willen Ihres Ehemannes bzw. Ihrer Ehefrau, den gemeinsamen Haushalt aufzulösen. In diesem Fall können Sie ebenfalls an das Eheschutzgericht gelangen und verlangen, dass dieses
 
  • die Benützung der Wohnung und des Hausrates regelt,
  • die Unterhaltsbeiträge für die Familie festsetzt,
  • bestimmt, bei welchem Elternteil die Kinder bleiben,
  • das Kinderbesuchsrecht regelt.
Laura und Peter haben im Juni 1998 geheiratet. Peter ist eifersüchtig und erträgt es nicht, wenn Laura allein mit ihren Freundinnen ausgeht. Seit einiger Zeit hat er überdies den Verdacht, dass sie sich ohne sein Wissen mit einem anderen Mann trifft. Im Lauf einer heftigen Diskussion, bei der Laura die Vorwürfe bestreitet, gerät er in Wut und schlägt seine Frau. Es ist nicht das erste Mal, doch diesem Mal erleidet Laura Verletzungen im Gesicht und an den Armen. Sie hat Angst vor Ihrem Mann und möchte in Ruhe über die Zukunft ihrer Ehe nachdenken. Laura entscheidet Wohnung für die Dauer von sechs Monaten Laura zu und verpflichtet Peter, die Wohnung zu verlassen.
 
Quelle:
Ehe- und Erbrecht
Herausgegeben vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement