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Namen der Ehegatten und der Kinder

Seit dem 1.1.2013 behalten die Eheleute ihren Namen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden: für den Ledignamen der Frau oder für den Ledignamen des Mannes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen.
 

Doppelnamen

  • Doppelnamen wie beispielsweise Meier Müller können bei der Heirat nicht mehr gebildet werden. Führt eine Person bereits einen Doppelnamen, so darf sie diesen weiterhin verwenden.
  • Der so genannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel Meier-Müller, ist allerdings weiterhin erlaubt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird nicht im Zivilstandsregister eingetragen; er kann aber im Alltag verwendet und auf Antrag in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden.

Namen der Kinder

  • Kinder von verheirateten Eltern erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen.
  • Ehepaare, die keinen gemeinsamen Familiennamen haben, müssen bei der Heirat bestimmen, welchen ihrer Ledignamen die Kinder tragen sollen. Die Eltern haben sodann die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt ihres ersten Kindes zu erklären, dass das Kind den Ledignamen des anderen Elternteils tragen soll.

 

Quelle: ch.ch